E-Rezept und Kommunikation über ‚Arzt-direkt‘ ab Januar 2024
Ab 01. Januar 2024 werden Kassenrezepte verpflichtend als e-Rezepte ausgestellt. Hierfür benötigen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte mit der in der Apotheke das e-Rezept vom Server der Krankenkassen abgerufen werden kann. Wir benötigen hierfür einmal im Quartal Ihre Krankenkassenkarte, weitere Rezepte im Quartal können telefonisch vorab bestellt werden. Bitte bestellen Sie Wiederholungs-Rezepte rechtzeitig vor, da aus organisatorischen Gründen, die elektronische Freigabe der Rezepte bis zu 24 h betragen kann. Alle anderen Rezepte werden weiterhin regulär ausgedruckt.